Dorfkirche
Die Kirche (Felsenhofstrasse 8) steht für die Benützung ausserhalb der eigenen Gottesdienste zur Verfügung für Konzerte, Taufen, Trauungen und Abdankungen.
Regelungen:
Taufen und Trauungen: Mindestens ein Partner sollte der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören.
Abdankungen: Der Verstorbene oder mindestens die nächsten Angehörigen gehören der evang.-ref. oder der röm.-kath. Landeskirche an.
Für alle Kasualien gilt: Der Vollzieher der Kasualie muss im aktuellen Pfarrkalender der evangelischen Kirchen der Schweiz aufgeführt sein. Ökumenische und katholische Trauungen können von einem katholischen Geistlichen allein durchgeführt werden.
Öffnungszeiten:
täglich 7 bis 20 Uhr
Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne unsere Sigristin.